Rechtliche Hinweise
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Linkhaftungsausschluss
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Hinweisgeberschutzgesetz
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG haben Sie die Möglichkeit über unsere interne Meldestelle einen Hinweis zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten abzugeben.
Eine Antwort erfolgt:
- Innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Eingangsmeldung.
- Nach Prüfung wird innerhalb von drei Monaten dem Hinweisgeber mitgeteilt, welche geeignete Maßnahme getroffen wurde.
- Die Meldestelle prüft Ihr Anliegen vertraulich und beachtet dabei den Datenschutz.
Ihre Meldungen können Sie abgeben durch:
- persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins,
- durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post,
- telefonisch,
- elektronisch per E-Mail (mit eigener E-Mail-Adresse).
Compliance-Beauftragte
Aileen Rump
Telefon: 0151-67024325
E-Mail-Adresse: rump@awg-bassum.de
Die Anwendungsbereiche der Meldestelle sind gem. § 2 HinSchG hinterlegt.
Ihre Meldung wird geschützt und vertraulich behandelt.
Bei der Bearbeitung von Hinweismeldungen hat zunächst die Unschuldsvermutung in Bezug auf die beschuldigte Person oder den Vorwurf Vorrang.
Eine Löschung erfolgt nach 3 Jahren nach Abschluss des Verfahrens i.S.d. § 18 HinSchG.