| Ratgeber - Richtig entsorgen

Darum ist Jakobskreuzkraut Restabfall

Landrat Cord Bockhop (v. l. n. r.), AWG-Geschäftsführer Andreas Nieweler und AWG-Mitarbeiterin Renate Meyer halten ein Stop-Schild.
Kein Durchgang fürs Jakobskreuzkraut: Landrat Cord Bockhop (v. l. n. r.), AWG-Geschäftsführer Andreas Nieweler und AWG-Mitarbeiterin Renate Meyer machen deutlich, dass der Korbblütler nichts bei den Grünabfällen zu suchen hat.

Nach einem Sprichwort sind stille Wasser tief. Angewandt auf den Garten haben es auch manche Pflanzen faustdick hinter den Blüten. Das Jakobskreuzkraut ist da keine Ausnahme. Mit seinem strahlenden Gelb schön anzusehen, kann der Korbblütler nervig und gefährlich zugleich werden. Aus diesem Grund bitten die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG) Bassum und der Landkreis Diepholz, Jakobskreuzkraut nicht über die Biotonne zu entsorgen. Ob zu Hause oder angeliefert auf den AWG-Wertstoffhöfen, ist die Pflanze als Restabfall zu behandeln.

"Auf Weideflächen kann Jakobskreuzkraut Vergiftungserscheinungen bei Weidetieren hervorrufen. Darüber hinaus breitet es sich mittlerweile auch in Gärten immer stärker und schneller aus und bereitet Hobbygärtnerinnen und -gärtnern Kopfzerbrechen", schildert Andreas Nieweler. Jakobskreuzkraut ist für den AWG-Geschäftsführer ein wiederkehrendes Thema. Jetzt im Juli steht das Kraut in seiner Blüte. Daher leitet sich übrigens auch der Name ab, ist der 25. Juli der Gedenktag des Apostels Jakobus.

Als wichtigste Bekämpfungsmaßnahme muss die Samenbildung der Pflanze verhindert werden. Bei Auftreten von Einzelpflanzen ist die mechanische Bekämpfung durch Ausreißen oder Ausstechen die sicherste und wirksamste Methode. Die Samenbildung effektiv zu verhindern ist darüber hinaus nur durch eine Entsorgung über den Restabfall garantiert. Die Restabfälle werden in der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) des Entsorgungszentrums in Klövenhausen mechanisch und biologisch behandelt. Das dabei entstehende Rottegut wird anschließend auf einer Deponie sicher abgelagert. "Dadurch können wir gewährleisten, dass die Samen nicht mehr in die Umwelt gelangen", so Nieweler. Im Kompostwerk der AWG Bassum könne dies nicht mit Sicherheit belegt werden, da die Samen den Kompostierungsprozess überstehen könnten. "Die Folge wäre, dass die Samen als Teil des Kompostes wieder über die Landwirtschaft auf die Felder oder auf heimische Beete ausgetragen wird", schildert Nieweler den unerwünschten Kreislauf über die Biotonne.

Landrat Bockhop: „Die Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, das Pflanzmaterial als Restabfall auf den Wertstoffhöfen der AWG Bassum abzugeben und so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes zu leisten. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe“.

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