| Ratgeber - Gefährliche Abfälle

Asbestabfall - Die unsichtbare Gefahr

Asbestabfall-Sammelstelle
Asbestabfall muss immer sicher verpackt werden, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Gefährliche Abfälle - Asbestabfall

Unter dem Sammelbegriff ‚Gefährliche Abfälle‘ sind alle Abfälle zu verstehen, die die Umwelt schädigen und/oder die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen können. Für den Asbestabfall, der z.B. bei Baumaßnahmen anfällt, finden Sie auf dieser Seite nützliche Informationen.

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für Minerale, die weltweit natürlich vorkommen. Sie sind feinfaserig und fest, besonders beständig gegen Hitze und Chemikalien, sie rosten nicht und sie isolieren.

Asbest wurde bis Anfang der 90iger zur Herstellung vielfältiger Produkte insbesondere im Baubereich eingesetzt. Im Laufe der Jahre stellte sich aber heraus, dass Asbest mit seiner lungengängigen, mikroskopisch kleinen Faserstruktur zu Krebserkrankungen führen kann. Asbest wird daher als besonders gefährlicher krebserregender Gefahrstoff eingestuft.

Risiko aus der Luft

Bei Abbrucharbeiten, beim Transport und bei der Entsorgung von Asbestabfällen können feinste Partikel freigesetzt werden. Die Fasern lagern sich in der Lunge ab und können, meist erst nach Jahren, zu schweren Folgeerkrankungen wie Krebs führen. Für den Ausbau und Entsorgung gelten daher besondere Anforderungen. Zu Ihrem und dem Schutz unserer Mitarbeiter müssen Asbestabfälle so verpackt, transportiert und abgelagert werden, dass sich keine Stäube bilden. Informieren Sie sich am besten vorab telefonisch bei der AWG unter der Tel. Nr. 04241 / 801 196.

Versteckte Gefahr

Asbest »versteckt« sich zum Beispiel in Wellplatten (»Toshiplatten«), Dachplatten, Tafeln, Rohren oder Blumengefäßen. Aber auch für den Brandschutz und in Lüftungssystemen wurden früher asbesthaltige Produkte eingesetzt.

Wer darf mit Asbest umgehen?

Der Umgang mit Asbest ist grundsätzlich nur sachkundigen Personen erlaubt, die an einem behördlich anerkannten Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben.

Die Asbestsanierung gewerblich genutzter Gebäude und Räume dürfen ausschließlich nur Fachbetriebe mit entsprechender Sachkunde vornehmen. Privatpersonen können im eigenen Haushalt nötigenfalls die notwendigen Arbeiten in Eigenregie durchzuführen, sie müssen jedoch die technischen Vorgaben der sog. TRGS 519 einhalten.

Immer sicher verpacken

Wenn Sie Asbestabfälle aus ihrem privaten Wohngrundstück entsorgen wollen, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  1. Durchfeuchten Sie die Abfälle (mindestens gut anfeuchten).
  2. Kleinstmengen verpacken Sie in reißfeste Plastiksäcke (luftdicht verschlossen).
  3. Große Mengen verpacken Sie in Big-Bags, Plattenbags oder Containerbags. Nur diese Gebinde sind zugelassen!
  4. Nicht ordnungsgemäß verpacktes Material muss nachverpackt werden.
  5. Kennzeichnen Sie jedes Abfallpaket mit dem Gefahrensymbol-Aufkleber.

Selbst anliefern

Kleinmengen aus Haushalten und Kleingewerbe können montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr im Entsorgungszentrum Bassum ohne besonderen Nachweis mit dem PKW angeliefert werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Liefern Sie die Abfälle nicht durchmischt mit anderen Abfällen, sondern als Monochargen an.
  • Liefern Sie nur in den oben beschriebenen Verpackungen an.
  • Die Big Bags sind mit dem Asbest-Gefahrsymbol gekennzeichnet.
  • Ermöglichen Sie eine Sichtkontrolle durch unsere Mitarbeiter.
  • Entladen Sie die Abfälle erst, wenn unsere Mitarbeiter Sie dazu auffordern.
  • Vorsicht beim Entladen: Die Abfälle dürfen Sie weder werfen, schütteln noch fallen lassen!
  • Angeliefert werden können max. 2.000 kg

Gewerbliche Abfallerzeuger

Gewerbliche Erzeuger oder Anlieferer, bei denen Mengen bis 20 Tonnen pro Jahr anfallen, unterliegen der Nachweispflicht (gem. Nachweisverordnung). Die AWG hat für diesen Kundenkreis bei der »Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH« (NGS) einen Sammelentsorgungsnachweis erhalten, über den bis zu 20 Tonnen pro Jahr je Abfallerzeuger (z. B. Handwerker/Dachdecker) und Abfallschlüssel angeliefert werden können. Die Anlieferung ist vorher bei der AWG anzumelden (Info unter Telefon 04241 / 801 196).

Fallen mehr als 20 Tonnen Sonderabfälle pro Jahr an, muss dieser – ggfs. in Absprache mit der AWG – einen eigenen Entsorgungsnachweis beantragen. Da seit dem 01.04.2010 die Nachweisführung nur noch auf dem elektronischen Weg möglich ist, informieren Sie sich bitte über die Abwicklungsmodalitäten.

Downloads

AWG-Info: Asbestabfall - Die unsichtbare Gefahr

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