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Zünsler-Comeback: Befallene Buchsbäume richtig entsorgen

Nahaufnahme eines Buchsbaumzünslers auf einem Blatt.
Foto: zimt2003 // Unsplash

Der Buchsbaumzünsler (Cydalima perspectalis) ist ein invasiver Schädling, der sich in den vergangenen Jahren auch im Landkreis Diepholz ausgebreitet hat. Die Larven dieses Falters verursachen massive Fraßschäden an Buchsbäumen und können ganze Pflanzen innerhalb kurzer Zeit zerstören.

Um eine weitere Verbreitung des Schädlings zu verhindern, ist eine sachgerechte Entsorgung befallener Pflanzenreste zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie daher folgende Regelung im Landkreis Diepholz:

  • Befallene Buchsbäume dürfen nicht über die Biotonne, den Kompost oder die Grünabfallannahmestellen entsorgt werden.
  • Die Entsorgung erfolgt ausschließlich verpackt über Ihren Restabfallbehälter.
  • Alternativ nehmen wir auch auf unseren Wertstoffhöfen in Bassum, Diepholz, Sulingen und Stuhr/Weyhe befallene Buchsbäume verpackt als Restabfall an.

Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass Larven, Puppen und Eier des Buchsbaumzünslers nicht in die Umwelt gelangen und sich weiterverbreiten können.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Regelung und danken für Ihre Mithilfe zum Schutz unserer heimischen Gärten und Grünanlagen.

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